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   OLG Hamm, 14.10.2010 - I-15 W 442/10   

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https://dejure.org/2010,8934
OLG Hamm, 14.10.2010 - I-15 W 442/10 (https://dejure.org/2010,8934)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.10.2010 - I-15 W 442/10 (https://dejure.org/2010,8934)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. Oktober 2010 - I-15 W 442/10 (https://dejure.org/2010,8934)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Bewilligung der Eigentumsumschreibung im Grundbuch durch eine BGB-Gesellschaft; Eintragung im Grundbuch als Nachweis der Gründung einer BGB-Gesellschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GBO § 29; BGB § 705
    Anforderungen an die Bewilligung der Eigentumsumschreibung im Grundbuch durch eine BGB -Gesellschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • AG Beckum - O-3701
  • OLG Hamm, 14.10.2010 - I-15 W 442/10

Papierfundstellen

  • ZIP 2011, 620
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 04.12.2008 - V ZB 74/08

    Grundbucheintragung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts

    Auszug aus OLG Hamm, 14.10.2010 - 15 W 442/10
    Mit der dort verwendeten Formulierung, der Verkauf und die Eigentumsübertragung erfolge an die vier Kinder als Gesellschafter bürgerlichen Rechts, wird unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BGH zur Teilrechtsfähigkeit der BGB-Gesellschaft (BGH NJW 2009, 594) hinreichend zum Ausdruck gebracht, dass die Gesellschaft selbst das Eigentum an dem Grundstück erwerben soll.
  • BGH, 03.02.1994 - V ZB 31/93

    Eintragung eines Altenteilsrechts ohne nähere Bezeichnung der in ... im einzelnen

    Auszug aus OLG Hamm, 14.10.2010 - 15 W 442/10
    Dazu gehört, dass die Rechtsmittelfähigkeit einer Zwischenverfügung des Grundbuchamtes anerkannt ist, obwohl es sich dabei nicht um eine instanzabschließende Entscheidung handelt (BGH NJW 1994, 1158); § 58 Abs. 1 FamFG ist in diesem Zusammenhang nicht anwendbar.
  • OLG München, 20.07.2010 - 34 Wx 63/10

    Grundbuchverfahrensrecht: Nachweis der Existenz und der Vertretungsverhältnisse

    Auszug aus OLG Hamm, 14.10.2010 - 15 W 442/10
    Dieses und damit auch gerade § 29 GBO soll den Grundbuchinhalt nach Möglichkeit mit der wirklichen Rechtslage in Einklang halten und die dem Grundbuchsystem immanente Gefahr eines Rechtsverlusts des sachlich Berechtigten durch einen redlichen Erwerb seitens eines Dritten aufgrund des von unrichtigen Grundbucheinträgen ausgehenden Rechtsscheins minimieren (OLG München DB 2010, 1932 = ZIP 2010, 1496; Knothe in Bauer/von Oefele GBO 2. Aufl. § 29 Rn. 1 m.w.N.).
  • BayObLG, 26.07.1990 - BReg. 2 Z 77/90
    Auszug aus OLG Hamm, 14.10.2010 - 15 W 442/10
    Da Gegenstand des Rechtsbeschwerdeverfahrens nur die Zwischenverfügung ist und nicht der Eintragungsantrag selbst, kann über diesen vom Beschwerdegericht nicht entschieden werden (Senat MittRheinNotK 1996, 225; BayObLG DNotZ 1992, 438; NJW-RR 1991, 465).
  • BGH, 07.11.1962 - V ZR 120/60

    Angabe des abgelaufenen Tages in der notariellen Urkunde - Vorliegen einer

    Auszug aus OLG Hamm, 14.10.2010 - 15 W 442/10
    Die Bestimmung ist zwar ihrer Fassung nach nur eine Ordnungsvorschrift (BGH DNotZ 1963, 313; Knothe a.a.O. § 29 Rn. 5), es steht jedoch nicht im Belieben des Grundbuchamts, ob die Formvorschrift bei Eintragungen eingehalten wird oder nicht.
  • OLG München, 15.06.2011 - 34 Wx 158/10

    GbR: Weitere Grundbuchnachweise zur Existenz, Identität und Vertretung in der

    c) Der Senat hat dies allerdings in seiner bisherigen Rechtsprechung in Übereinstimmung mit mehreren Oberlandesgerichten (etwa KG ZIP 2011, 814; OLG Hamm ZIP 2011, 620; OLG Köln FGPrax 2011, 13/16) im Hinblick auf die eigenständige Rechtsträgerschaft vor allem wegen der förmlichen Nachweisanforderungen in § 29 GBO (dazu allgemein Meikel/Hertel GBO 10. Aufl. § 29 Rn. 11 ff.) anders gesehen (vgl. ZIP 2010, 1496; 2010, 2248).
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